Haushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert an Personalstreit und Finanznot
Johanna MüllerHaushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert an Personalstreit und Finanznot
Kreistag von Siegen-Wittgenstein scheitert an Haushaltsverabschiedung für 2026
Bei einer marathonlangen Sitzung am Freitag scheiterte der Kreistag von Siegen-Wittgenstein an der Verabschiedung des Haushalts für 2026. Die über sechs Stunden dauernde Debatte drehte sich vor allem um Finanzfragen, Personalabbau und lokale Projekte. Ein vorgeschlagener Einstellungsstopp entwickelte sich zum Hauptstreitpunkt und stürzte den Kreis in finanzielle Unsicherheit.
Die CDU hatte einen Plan vorgelegt, nach dem alle offenen Stellen – mit Ausnahme von Positionen in den Notdiensten – nicht mehr besetzt werden sollten. Dieser Antrag löste hitzige Diskussionen aus, wurde jedoch später zurückgezogen, nachdem rechtliche Bedenken aufkamen. Der Kreistag urteilte, der Vorschlag überschreite die eigenen Kompetenzen, und lehnte ihn ab.
Landrat Andreas Müller (SPD) warnte, dass bei einem Einstellungsstopp 108 Arbeitsplätze betroffen wären. Ohne einen beschlossenen Personalplan konnte der Haushalt nicht finalisiert werden, was die Pattsituation verlängerte.
Der Kreis wird nun vorläufig nach den Regeln der "vorläufigen Haushaltsführung" verwaltet – das bedeutet, nur bestehende Verträge werden bedient. Die finanziellen Mittel sind knapp, die Kreditlinie ist nahezu ausgeschöpft. Beamte geben zu, dass das verbleibende Geld nicht bis zur nächsten Kreistagssitzung im Juni reichen wird.
Um die Krise zu bewältigen, wird der Kämmerer mit Banken über Notkredite verhandeln. Zudem soll Unterstützung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden. Falls im Juni kein Haushalt beschlossen wird, hat die übergeordnete Behörde das Recht, einen vorzugeben.
Das gescheiterte Votum belässt Siegen-Wittgenstein bis mindestens zur nächsten Sitzung in finanzieller Bedrängnis. Die Verhandlungen über Notfallmittel und eine mögliche Intervention der Bezirksregierung werden entscheiden, wie der Kreis seine Verpflichtungen erfüllen kann. Bis dahin bleibt nur die absolut notwendige Ausgaben unter den vorläufigen Regelungen möglich.






