Hubigs Reform: Gewalttäter könnten Kontakt zu Kindern verlieren
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt neue Gesetze zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vor
Nach den Plänen der Ministerin könnten gewalttätige Eltern künftig selbst dann den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen diese richtete. Ziel der Reform ist es, den Schutz in Familiensachen – insbesondere bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren – deutlich zu stärken.
Das Justizministerium sieht vor, dass Familiengerichte jeden Einzelfall gesondert prüfen. Richter sollen dabei Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Übergriffe bewerten. Steht die körperliche Sicherheit des Opfers auf dem Spiel, könnte ein zeitweiliges oder dauerhaftes Kontaktverbot zum Kind verhängt werden.
Je nach Lage des Falls wären auch weniger weitreichende Maßnahmen möglich, etwa begleitete Umgangskontakte. Ein pauschales Kontaktverbot lehnt das Ministerium ab, da der Entzug des Elternrechts nur als letztes Mittel gelten soll. Die Reform anerkennt jedoch, dass Kinder auch dann schwerwiegende psychische Folgen erleiden, wenn sie nicht selbst Ziel der Gewalt werden.
Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenden Modernisierung des Familienrechts. Künftig soll häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen stärker berücksichtigt werden. Gerichte erhalten damit klarere Handlungsbefugnisse, wenn ein Elternteil gegen den Partner gewalttätig wurde – stets mit dem Ziel, sowohl das Opfer als auch das Kind zu schützen.
Wird die Reform verabschiedet, markiert dies einen bedeutenden Wandel in der Rechtsprechung zu häuslicher Gewalt. Richter hätten dann mehr Möglichkeiten, den Zugang gewalttätiger Eltern zu ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu unterbinden – stets im Spannungsfeld zwischen notwendigem Schutz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Fokus bleibt auf dem Schutz der schwächsten Familienmitglieder.






