Hubigs Reform soll Femizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen
Ben SchmidtHubigs Reform soll Femizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strengere Ahndung zu unterziehen. Ziel der Neuregelung ist es, dass Morde mit geschlechtsspezifischem Motiv künftig konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden. Bisher ermöglichen es die bestehenden Gesetze oft, in solchen Fällen die Anklage abzumildern – mit der Folge, dass die Täter milder bestraft werden.
Nach aktuellem Recht ist nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Totschlag hingegen wird mit deutlich kürzeren Haftstrafen geahndet, die zudem eine Entlassung nach Verbüßung einer Mindeststrafe vorsehen. In einigen Fällen werden Tötungsdelikte, die aus Besitzansprüchen oder geschlechtsspezifischen Motiven begangen wurden, als Totschlag eingestuft – oft mit dem Argument einer verminderten Schuldfähigkeit der Täter.
Hubigs Entwurf sieht vor, den Mordparagraphen um Taten zu erweitern, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird. Die Bundesregierung will damit Schlupflöcher schließen, die es Straftätern derzeit ermöglichen, härteren Strafen zu entgehen. Sollte die Reform verabschiedet werden, könnten geschlechterbasierte Tötungsdelikte nicht länger als Totschlag abgetan werden.
Die Neuregelung würde schärfere Strafen für Femizide und vergleichbare Verbrechen mit sich bringen. Zudem würde sie klarere rechtliche Rahmenbedingungen für Staatsanwälte schaffen, die solche Fälle bearbeiten. Nun steht die Regierung vor der Aufgabe, die Gesetzesänderung durch den Bundestag zu bringen.






