Journalist wegen Tweet gegen Philipp Amthor zu 90 Tagessätzen verurteilt – doch der Fall wirft Fragen auf
Elias BraunJournalist wegen Tweet gegen Philipp Amthor zu 90 Tagessätzen verurteilt – doch der Fall wirft Fragen auf
Ein Journalist wurde wegen eines Tweets aus dem Jahr 2020, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnete, mit einem Strafbefehl belegt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz verhängte 90 Tagessätze nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der die Würde von Amtsträgern schützt. Der Fall zeigt, wie solche Anklagen ohne Gerichtsverhandlung gegen den Angeklagten vorangebracht werden können.
Der umstrittene Tweet wurde veröffentlicht, nachdem Amthor gewarnt hatte, Geflüchtete würden das deutsche Sozialsystem ausnutzen. Anfangs blieb die Äußerung ohne Folgen. Doch ein Jahr später sah sich der Journalist mit Vorwürfen konfrontiert – nicht wegen des Amthor-Tweets, sondern weil er die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte. Dieses Verfahren wurde später eingestellt.
Der Staat verfolgte stattdessen die Beleidigung Amthors nach Paragraf 188, der eine Strafverfolgung „im öffentlichen Interesse“ auch ohne formelle Anzeige ermöglicht. Der Journalist argumentierte, der Strafbefehl beeinträchtige Amthors öffentliche Arbeit erheblich – ein Vorwand, den die Staatsanwaltschaft zur Begründung der Strafe nutzte. Wäre der Bescheid innerhalb von zwei Wochen nicht angefochten worden, wäre er rechtskräftig geworden.
Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise abgewickelt – durch Strafbefehle statt durch Gerichtsprozesse. Der Journalist, der über juristisches Fachwissen und ein besonderes Interesse am Medienrecht verfügt, setzte sich erfolgreich zur Wehr. Doch er wies darauf hin, dass die meisten Menschen weder die Mittel noch das Know-how hätten, um sich gegen solche Vorwürfe zu verteidigen.
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 kritisiert, da er die freie Rede einschränken könne. Der Journalist verwies zudem auf einen anderen Vorfall, bei dem seine Anzeige gegen eine Person, die ihm ins Gesicht gespuckt hatte, fallen gelassen wurde – ein Beispiel für willkürlich wirkende Justiz.
Der Fall wurde nach der Anfechtung des Strafbefehls eingestellt. Paragraf 188 bleibt jedoch umstritten, da Kritiker bemängeln, dass er vor allem Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens unverhältnismäßig hart ahndet. Da die Verjährungsfrist für solche Delikte fünf Jahre beträgt, könnten ähnliche Fälle weiterhin auftreten.






