23 May 2026, 02:23

Landkreis Fürth führt Prepaid-Karten für Asylsuchende ein – mit strengen Limits

Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz: Einführung der Zahlungskarte in unserer Organisation

Landkreis Fürth führt Prepaid-Karten für Asylsuchende ein – mit strengen Limits

Neues Zahlungssystem für Asylsuchende im Landkreis Fürth

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Ab Juli 2024 erhalten Asylbewerber:innen im Landkreis Fürth ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich über eine Prepaid-Karte. Damit entfallen die bisherigen Banküberweisungen und Barzahlungen für Personen ab 14 Jahren.

Bewohner:innen in Gemeinschaftsunterkünften wurden bereits über die Umstellung informiert. Die Karte wird ihnen beim nächsten regulären Auszahlungstermin ausgehändigt. Sie ist überall dort einsetzbar, wo Mastercard akzeptiert wird – allerdings gelten für Personen mit Asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen bestimmte Nutzungsbeschränkungen.

Strenge Regeln für die Prepaid-Karte Bargeldabhebungen sind auf maximal 50 Euro pro Monat begrenzt. Überweisungen und Lastschriftverfahren sind nur an vorab genehmigte Empfänger:innen möglich, die auf einer offiziellen „Positivliste“ geführt werden. Auslandszahlungen und die meisten Online-Käufe sind gesperrt – ausgenommen sind Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr und das Deutschlandticket.

Nutzer:innen können ihren Kontostand und Transaktionen über eine mehrsprachige App oder Website einsehen. Mehrsprachige KI-gestützte Chatbots stehen zudem für häufige Fragen zum neuen System zur Verfügung.

Ziel: Effizientere Auszahlung, aber mit Einschränkungen Das Prepaid-Kartensystem soll die Leistungsauszahlung vereinfachen, gleichzeitig aber bestimmte Transaktionen begrenzen. Die Empfänger:innen müssen sich an die neuen Regeln gewöhnen – darunter die eingeschränkte Bargeldverfügung und die genehmigungspflichtigen Zahlungsempfänger. Die Änderungen treten ab Juli 2024 vollständig in Kraft.

Quelle