Landkreis Fürth führt Prepaid-Karten für Asylsuchende ein – mit strengen Limits
Hannah BöhmLandkreis Fürth führt Prepaid-Karten für Asylsuchende ein – mit strengen Limits
Neues Zahlungssystem für Asylsuchende im Landkreis Fürth
Ab Juli 2024 erhalten Asylbewerber:innen im Landkreis Fürth ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich über eine Prepaid-Karte. Damit entfallen die bisherigen Banküberweisungen und Barzahlungen für Personen ab 14 Jahren.
Bewohner:innen in Gemeinschaftsunterkünften wurden bereits über die Umstellung informiert. Die Karte wird ihnen beim nächsten regulären Auszahlungstermin ausgehändigt. Sie ist überall dort einsetzbar, wo Mastercard akzeptiert wird – allerdings gelten für Personen mit Asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen bestimmte Nutzungsbeschränkungen.
Strenge Regeln für die Prepaid-Karte Bargeldabhebungen sind auf maximal 50 Euro pro Monat begrenzt. Überweisungen und Lastschriftverfahren sind nur an vorab genehmigte Empfänger:innen möglich, die auf einer offiziellen „Positivliste“ geführt werden. Auslandszahlungen und die meisten Online-Käufe sind gesperrt – ausgenommen sind Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr und das Deutschlandticket.
Nutzer:innen können ihren Kontostand und Transaktionen über eine mehrsprachige App oder Website einsehen. Mehrsprachige KI-gestützte Chatbots stehen zudem für häufige Fragen zum neuen System zur Verfügung.
Ziel: Effizientere Auszahlung, aber mit Einschränkungen Das Prepaid-Kartensystem soll die Leistungsauszahlung vereinfachen, gleichzeitig aber bestimmte Transaktionen begrenzen. Die Empfänger:innen müssen sich an die neuen Regeln gewöhnen – darunter die eingeschränkte Bargeldverfügung und die genehmigungspflichtigen Zahlungsempfänger. Die Änderungen treten ab Juli 2024 vollständig in Kraft.






