22 January 2026, 02:38

Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für fünf Jahre

Ein Schwarz-Weiß-Foto von Carl Reinecke, dem Direktor des Königlichen Musik-Konservatoriums Leipzig, der einen Anzug trägt, mit Text unten auf dem Bild.

Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für fünf Jahre

Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte

Der Landkreis Fürth wirbt um Bürgerinnen und Bürger, die sich als ehrenamtliche Richter an den Verwaltungsgerichten engagieren möchten. Die Amtsperiode beginnt am 1. April 2025 und läuft über fünf Jahre. Bewerbungen müssen bis zum 13. September 2024 eingereicht werden.

Voraussetzung für die Tätigkeit ist die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 25 Jahren sowie der Hauptwohnsitz im Landkreis. Interessierte können sich beim Landratsamt vorschlagen lassen oder sich online bewerben. Ausgeschlossen vom Amt sind jedoch bestimmte Berufsgruppen, darunter Abgeordnete, Berufsrichter und Rechtsanwälte.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft der Kreistag die eingegangenen Unterlagen und schlägt geeignete Kandidaten vor. Diese werden anschließend an das Verwaltungsgericht Ansbach weitergeleitet, das die endgültige Auswahl trifft. Die offizielle Ernennung erfolgt durch den Richterwahlausschuss des Landgerichts Nürnberg-Fürth gemäß den Bestimmungen des § 31 des Deutschen Richtergesetzes.

Ehrenamtliche Richter besitzen in mündlichen Verhandlungen und Beratungen dieselben Rechte wie Berufsrichter. Ihre Amtszeit endet am 31. März 2030. Die ausgewählten Bewerber treten ihr Amt am 1. April 2025 an. Das Verfahren garantiert eine faire und regelkonforme Besetzung der ehrenamtlichen Richterposten im Landkreis Fürth. Ihr Mitwirken wird die lokalen Verwaltungsgerichtsverfahren in den kommenden fünf Jahren maßgeblich prägen.