Madrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC wegen Lärmbelästigung
Johanna MüllerMadrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC wegen Lärmbelästigung
Der Stadtrat von Madrid hat die Veranstalter eines AC/DC-Konzerts mit einer Strafe von 80.800,80 Euro wegen übermäßigen Lärmpegels belegt. Die Überschreitung wurde im Stadion Metropolitano gemessen, wo die Schallwerte die genehmigten Grenzwerte um bis zu zehn Dezibel überstiegen. Anwohner hatten wiederholt über Belästigungen durch Großveranstaltungen in der Arena geklagt.
Das AC/DC-Konzert fand nachts statt, wenn die Lärmvorschriften strenger sind. Messungen der Municipal Police ergaben Schallpegel, die fünf bis zehn Dezibel über dem erlaubten Limit lagen. Der Verstoß wurde als „sehr schwerwiegend“ eingestuft – die höchste Strafe, die 2025 für Veranstaltungen im Stadion verhängt wurde.
Der Madrider Stadtrat hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Lärmbelastung zu verringern, darunter die Installation schallabsorbierender Paneele und die Anpassung der Ausrichtung der Beschallungsanlagen. Trotz dieser Bemühungen halten die Beschwerden der Anwohner an, die Lärm und Verkehrsstaus als anhaltende Probleme nennen.
Auch andere Veranstaltungen im Stadion wurden bereits sanktioniert: Ein Konzert von Imagine Dragons wurde mit 500 Euro bestraft, nachdem nachts eine Überschreitung von vier Dezibel festgestellt wurde – ein geringfügiger Verstoß. Das Internationale Jugendfußballturnier Madcup musste 180 Euro für eine ähnliche Überschreitung am Tag zahlen.
2025 führte der Stadtrat 29 Lärmkontrollen im Metropolitano durch. Bei vier davon wurden Verstöße festgestellt, 14 bestätigten die vollständige Einhaltung der Vorschriften. Die Staatsanwaltschaft der Provinz Madrid ermittelt nun in der Sache, während der Bürgerbeauftragte seine eigenen Untersuchungen eingestellt hat.
Die Strafe für das AC/DC-Konzert bleibt die höchste, die in diesem Jahr wegen Lärmverstößen in der Arena verhängt wurde. Der Stadtrat überwacht die Veranstaltungen weiterhin streng: Die meisten Konzerte müssen spätestens um Mitternacht enden. Verlängerungen sind nur an Freitagen, Samstagen und Vorabenden von Feiertagen erlaubt.






