Matthias Hundt bleibt doch – trotz Ermittlungen und Insolvenzvorwürfen
Ben SchmidtMatthias Hundt bleibt doch – trotz Ermittlungen und Insolvenzvorwürfen
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, hat seinen Rücktrittsentschluss widerrufen. Der Schritt erfolgt, während gegen ihn im Zusammenhang mit dem Kollaps seines früheren Unternehmens ermittelt wird. Die Rücknahme seines Rücktrittsgesuchs folgt auf Frustration über Medienberichte und das, was er als unbegründete Vorwürfe bezeichnet.
Die Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH löste eine Prüfung von Hundts Geschäftspraktiken aus. Das Insolvenzverfahren für das Unternehmen begann am 25. November 2025. Seitdem untersucht die Staatsanwaltschaft Dresden seine Rolle bei den finanziellen Problemen des Unternehmens.
Gleichzeitig prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob SDC Pflichtbeiträge vorenthalten hat. Hundt war zunächst zurückgetreten, zog seinen Rücktritt später jedoch zurück, um sich gegen die von ihm als haltlos bezeichneten Anschuldigungen zur Wehr zu setzen. Seine Tätigkeit als externer Geschäftsführer bei der Humboldt Capture Germany GmbH sollte ursprünglich bis Herbst 2024 andauern, wobei er keine Anteile am Unternehmen besaß.
Unterdessen bereitet der Senat nun seine Entlassung aus dem Regierungsamt vor. Eine endgültige Entscheidung wird für Dienstag erwartet. Im Falle einer Entlassung stünde ihm eine Abfindung in Höhe von etwa 72.000 Euro zu – das entspricht sechs Monatsgehältern. Der Ausgang der Ermittlungen zur SDC-Insolvenz bleibt weiterhin offen. Hundts mögliche Entlassung würde das Ende seiner Amtszeit als Digitalisierungsstaatssekretär bedeuten. Die Abfindung würde den üblichen Regelungen des öffentlichen Dienstes entsprechen.






