#MeToo-Vorwürfe bei den Grünen: Gericht gibt Klara Schedlich recht
Ein Rechtsstreit zwischen zwei Grünen-Politikern ist mit einem Urteil zugunsten von Klara Schedlich beendet worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar. Die Affäre führte zudem dazu, dass er das Parlament bereits Anfang letzten Jahres verließ.
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass Klara Schedlich bestimmte Aussagen über Stefan Gelbhaar wiederholen darf. Diese Vorwürfe waren ursprünglich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB enthalten gewesen. Der Bericht umfasste Anschuldigungen im Zusammenhang mit der #MeToo-Bewegung.
Gelbhaar hatte die Vorwürfe stets bestritten und als falsch zurückgewiesen. Spätere Ermittlungen ergaben, dass viele der Behauptungen nicht haltbar waren. Dennoch entschuldigte sich der RBB für die Art und Weise, wie die Anschuldigungen präsentiert worden waren.
Die Folgen des Skandals kosteten Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2024. Daraufhin verließ er Anfang 2025 das Parlament – und damit endete seine politische Karriere bei den Grünen.
Mit dem Urteil darf Schedlich an ihren ursprünglichen Aussagen festhalten, auch wenn sich einige später als unbegründet herausstellten. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner Wahlkreiskandidatur. Der Fall zeigt, welche langfristigen Auswirkungen öffentliche Vorwürfe haben können – selbst wenn sie sich nicht vollständig bestätigen lassen.






