Mindestgewerbesteuer steigt 2026: Kommunen in Bayern müssen Hebesätze drastisch anpassen
Ben SchmidtMindestgewerbesteuer steigt 2026: Kommunen in Bayern müssen Hebesätze drastisch anpassen
Der Bundeskabinett hat eine weitreichende Reform des Mindestgewerbesteuerhebesatzes für Kommunen beschlossen. Ab 2026 wird der Mindesthebesatz von bisher 200 Prozent auf 280 Prozent angehoben, was viele Städte und Gemeinden zwingt, ihre Sätze anzupassen.
Die Reform, die der Bundestag 2025 verabschiedet hat, richtet sich an Kommunen, deren aktuelle Hebesätze unter der neuen Schwelle liegen. In Oberbayern müssen nun Städte wie München, Augsburg, Rosenheim, Traunstein, Miesbach und Berchtesgaden den Mindesthebesatz von 280 Prozent einführen, um Haushaltslücken zu schließen. Auch kleinere Gemeinden wie Stammham, Pöcking, Grünwald, Bad Wiessee und Baierbrunn sind von den verpflichtenden Erhöhungen betroffen.
Ziel der Änderung ist es, zu verhindern, dass Unternehmen niedrig besteuerte Gebiete ausnutzen, indem sie dort nur virtuelle Firmensitze oder reine Geschäftsadressen anmelden. Durch die Anhebung des Mindestsatzes will die Bundesregierung für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und standortbedingte Steuervermeidung erschweren. Grünwald etwa könnte durch den neuen Hebesatz zusätzliche 34 Millionen Euro an Gewerbesteuereinnahmen erzielen. Dennoch äußerte Bürgermeister Jan Neusiedl Bedenken hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der Reform und warnte, sie könnte die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort schwächen. 2024 lag der durchschnittliche Hebesatz in Bayern bei 346 Prozent, in Oberbayern leicht darunter bei 342 Prozent.
Die Reform tritt 2026 in Kraft und erfordert von Dutzenden Kommunen eine Anpassung ihrer Steuersätze. Während einige Gemeinden mit höheren Einnahmen rechnen, befürchten andere, dass die Erhöhung die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands für Unternehmen beeinträchtigen könnte. Die langfristigen Folgen für die lokale Wirtschaft und unternehmerische Entscheidungen bleiben abzuwarten.