Neue Bodenbedeckungsregeln: Was Landwirte jetzt beachten müssen
Neue Vorschriften zur Bodenbedeckung gelten ab sofort für landesweite landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Äcker in den entscheidenden Phasen des Jahres geschützt bleiben. Landwirte müssen nun je nach Anbauart und Bodenbeschaffenheit spezifische Fristen einhalten.
Vom 15. November 2023 bis zum 15. Januar 2024 ist jeder Betrieb verpflichtet, auf mindestens 80 Prozent seiner Flächen eine Bodenbedeckung aufrechtzuerhalten. Als zulässige Bedeckung gelten Winterkulturen, Zwischenfrüchte, mehrjährige Pflanzen, Stoppelbearbeitung, Mulchflächen, Mulchschichten oder schützende Vlies- und Folienabdeckungen.
Für schwere Böden gelten leicht abweichende Regelungen: Hier muss die Bedeckung von der Ernte der Hauptfrucht 2023 bis zum 1. Oktober gewährleistet sein. Bei Frühsommerkulturen erstreckt sich die Abdeckphase vom 15. September bis zum 15. November. Die Aussaat oder Pflanzung dieser Kulturen muss bis zum 31. März – in höheren Lagen bis zum 15. April – abgeschlossen sein.
Auch für die späte Winteraussaat gibt es eine eigene Vorgabe: Die Bodenbedeckung muss bis zum 15. November vollständig etabliert und entwickelt sein.
Die Verordnung legt klare Zeitpläne für verschiedene Anbauarten und Bodenverhältnisse fest. Landwirte müssen ihre Anbau- und Bedeckungsstrategien sorgfältig planen, um die neuen Standards zu erfüllen. Die Einhaltung der Vorschriften wird während der festgelegten Zeiträume überprüft.






