29 March 2026, 10:14

NRW kehrt 2026 zu 1.700 Rechtsreferendaren zurück – Ende der Kürzungsphase

Offenes Buch mit dem Titel "Dissertation Juridica de Victore in Expensas Condemando" und sichtbarem Text, der auf rechtliche Gerichtsdokumente hinweist.

NRW kehrt 2026 zu 1.700 Rechtsreferendaren zurück – Ende der Kürzungsphase

Nordrhein-Westfalen stellt 2026 wieder 1.700 neue Rechtsreferendare ein – Rücknahme jüngerer Kürzungen

Mit der Einstellung von 1.700 neuen Rechtsreferendaren im Jahr 2026 kehrt Nordrhein-Westfalen zu den Stellenzahlen von 2023 zurück und hebt damit die jüngsten Kürzungen auf. Die Maßnahme bedeutet einen Anstieg um 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei einem Treffen diskutierten Vertreter die langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Landgericht Münster und der Bezirksregierung bei der Organisation der Ausbildungsplätze.

Seit 2020 hatte das Land jährlich rund 1.700 neue Referendare eingestellt. Doch Haushaltsengpässe Mitte 2024 zwangen zu einer Reduzierung: Die Gesamtzahl der Plätze wurde auf 3.000 gedeckelt, was Wartezeiten von bis zu zwölf Monaten zur Folge hatte. 2025 folgten weitere Kürzungen, die die Chancen für angehende Juristen zusätzlich verknappten.

Die Kehrtwende in der Förderung des juristischen Nachwuchses wurde bereits im Juli 2024 beschlossen, mit dem Ziel, die Kapazitäten wieder auszubauen. Ab 2026 steigt die Zahl der Neueinstellungen erneut auf 1.700, sodass insgesamt etwa 3.200 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren angespannte Haushalte, der hohe Bedarf an qualifizierten Juristen sowie Bemühungen, die Wartezeiten für den Berufseinstieg zu verkürzen.

Im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes absolvieren die Referendare ein dreimonatiges Praktikum bei einer öffentlichen Behörde. Das Landgericht Münster fungiert dabei als zentrale Vermittlungsstelle, während die Bezirksregierung die administrativen Einsätze koordiniert. Beide Institutionen arbeiten seit Jahren eng zusammen, um das Programm zu steuern.

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Durch die Aufstockung sollen sich die Wartezeiten verringern und mehr angehenden Juristen der Einstieg in den Beruf erleichtert werden. Mit der Rückkehr zu den Einstellungszahlen von 2023 will das Land dem Fachkräftemangel in der Justiz begegnen. Die Zusammenarbeit zwischen Gericht und Bezirksregierung bleibt dabei ein zentraler Erfolgsfaktor des Programms.

Quelle