Rechtsgutachten zeigt: Deutschland blockiert sich selbst bei der Wasserstoffwende
Johanna MüllerRechtsgutachten zeigt: Deutschland blockiert sich selbst bei der Wasserstoffwende
Deutschlands Wasserstoff-Infrastruktur: Rechtliche Hürden bremsen Umstellung der Gasnetze aus
Ein neues Rechtsgutachten zeigt nun Wege auf, wie der Prozess beschleunigt werden könnte. Die Studie betont, dass nur geringfügige Anpassungen des nationalen Rechts nötig sind, um es mit den EU-Vorgaben für die Wasserstoffverteilung in Einklang zu bringen.
Das Gutachten wurde von der Thüga AG und vier Partnerunternehmen in Auftrag gegeben. Die Essener Kanzlei Rosin Büdenbender, die auf Energierecht spezialisiert ist, hat die Analyse durchgeführt. Ihre Ergebnisse zeigen: Deutschland hinkt bei der Umsetzung der EU-Regelungen für Wasserstoffnetze hinterher.
Die EU-Gasverordnung bietet bereits eine klare rechtliche Grundlage für Investitionen in Wasserstoff. Doch Verzögerungen bei der Übernahme dieser Regeln in deutsches Recht blockieren den Fortschritt. Laut dem Gutachten reichen bereits kleine Änderungen der bestehenden Gesetze aus, um die effiziente Transformation der Netze zu ermöglichen.
Die Thüga AG, Rückgrat des größten kommunalen Energie- und Wassernetzes Deutschlands, hat ein großes Interesse am Gelingen der Wende. 2023 erzielte die Thüga-Gruppe einen Umsatz von über 53 Milliarden Euro und zählt damit zu den drei größten Energieversorgern des Landes. Das Unternehmen fordert die künftige Bundesregierung nun auf, klare Investitions- und Finanzierungsbedingungen für die Wasserstoff-Infrastruktur zu schaffen.
Das Rechtsgutachten skizziert einen Fahrplan, wie Deutschland die EU-Ziele für Wasserstoff noch erreichen kann. Werden die vorgeschlagenen Anpassungen umgesetzt, ließen sich aktuelle Hindernisse aus dem Weg räumen. Ohne zügiges Handeln riskiert das Land jedoch weitere Verzögerungen bei der Modernisierung der Gasnetze und dem Ausbau der Wasserstoffverteilung.






