Regensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Elias BraunRegensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Ein ehemaliger Discobesitzer aus Regensburg wurde zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Die Geldbuße folgt einer Untersuchung wegen nicht gemeldeter Beschäftigung und ausstehender Sozialabgaben. Die Behörden wurden nach einem anonymen Hinweis auf das Unternehmen aktiv.
Die Disco war bereits lange in Betrieb, bevor die Angestellten offiziell registriert wurden. Erst im Januar 2023 wurden die Mitarbeiter in den Sozialversicherungsunterlagen erfasst – rückwirkend bis November 2022. Durch diese Verzögerung blieben Sozialbeiträge in Höhe von 8.546 Euro unbezahlt.
Eine Ermittlung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Regensburg deckte die Unregelmäßigkeiten auf. Die Strafe wurde mit 100 Tagessätzen zu je 60 Euro berechnet, was insgesamt 6.000 Euro ergibt. Zusätzlich muss der Verurteilte nun die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge begleichen.
Gerhard Pylipp, Leiter der FKS beim Hauptzollamt Regensburg, betonte, dass solche Verstöße schwerwiegende Folgen hätten. Der Fall wurde von der Zollbehörde bearbeitet, die auch die Details bestätigte. Bei weiteren Rückfragen kann sich die Öffentlichkeit direkt an das Hauptzollamt Regensburg wenden.
Mit der Geldbuße und der Rückzahlungsanordnung ist der Fall abgeschlossen. Der ehemalige Besitzer muss nun sowohl die Strafe als auch die fehlenden Sozialversicherungsgelder aufbringen. Die Behörden haben deutlich gemacht, dass illegale Beschäftigung nicht toleriert wird.






