12 February 2026, 16:38

Sechs Jahre Haft für bewaffneten Drogenhandel nach tödlicher Notwehr in Neu-Ulm

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung einer Gruppe von Menschen in einem Gefängnis, einige halten Waffen, im Hintergrund eine Wand und ein Gebäude und Text unten.

Sechs Jahre Haft nach tödlichem Drogendeal in Neu-Ulm - Sechs Jahre Haft für bewaffneten Drogenhandel nach tödlicher Notwehr in Neu-Ulm

Ein 35-jähriger Deutscher ist nach einer tödlich verlaufenen Drogenabgabe in Neu-Ulm, die in Gewalt eskalierte, zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Tötung frei, verurteilte ihn jedoch wegen bewaffneten Drogenhandels. Die Richter sahen den Einsatz eines Messers während der Auseinandersetzung als Notwehr an.

Der Vorfall begann als Drogengeschäft, das sich zu einer tödlichen Konfrontation ausweitete. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zunächst der Tötung beschuldigt und ihm vorgeworfen, den Tod des Opfers im Verlauf des Streits verursacht zu haben. Das Gericht kam jedoch später zu dem Schluss, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hatte, als er das Messer zog.

In den offiziellen Kriminalstatistiken von Baden-Württemberg und Bayern werden solche Fälle nicht gesondert erfasst, sondern unter Raubdelikte mit Todesfolge subsumiert. Bundesweit kommt es Schätzungen zufolge etwa fünf- bis zehnmal pro Jahr zu derartigen Vorfällen. Für die beiden Bundesländer gehen das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter von ein bis drei gemeldeten Fällen jährlich aus.

Obwohl der Tötungsvorwurf fallen gelassen wurde, bestätigte das Gericht die Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels. Die sechsjährige Haftstrafe spiegelt die Schwere des Vergehens wider – auch wenn der tödliche Ausgang rechtlich als gerechtfertigte Notwehr eingestuft wurde.

Das Urteil beendet einen Fall, der mit einer blutigen Auseinandersetzung bei einem illegalen Drogengeschäft begann. Der Angeklagte muss sechs Jahre wegen bewaffneten Handels verbüßen, doch die Anerkennung der Notwehr bedeutet, dass ihm keine weiteren Konsequenzen für den Tod des Opfers drohen. Solche Fälle bleiben in den offiziellen Statistiken selten und werden unter den weiteren Kategorien gewalttätiger Straftaten geführt.