19 June 2026, 08:09

Streit um Arbeitszeitreform: Koalitionskrach um Flexibilität und Bürokratie

Connemann kritisiert Arbeitszeitreform-Entwurf scharf

Streit um Arbeitszeitreform: Koalitionskrach um Flexibilität und Bürokratie

Ein durchgesickerter Entwurf für eine Reform der Arbeitszeitregelungen hat in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, lehnte den Plan öffentlich ab und bezeichnete ihn als Bruch des Koalitionsvertrags. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Arbeitszeitrichtlinie bei gleichzeitiger Abwägung zwischen Flexibilität und Bürokratie.

Der Koalitionsvertrag hatte vorgesehen, statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstgrenze für die Arbeitszeit einzuführen. Zudem sollte die Erfassung der Arbeitszeiten mit möglichst wenig Bürokratie geregelt werden. Nach der EU-Richtlinie müssen Mitgliedstaaten die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf 48 Stunden pro Siebentageszeitraum – inklusive Überstunden – begrenzen, wobei der Berechnungszeitraum bis zu zwölf Monate umfassen kann. Bei Nachtarbeit darf der Durchschnitt acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten.

Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Bárbel Bas sieht vor, dass flexible wöchentliche Arbeitszeitgrenzen nur dann gelten sollen, wenn sie durch Tarifverträge ausgehandelt werden. Connemann kritisierte, dass dies Millionen von Beschäftigten und viele Mittelständler von der versprochenen Flexibilität ausschließen würde. Sie bezeichnete den Entwurf als wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht tragbar.

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Zudem bemängelte Connemann die geplanten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung als übermäßig bürokratisch und als Misstrauensvotum gegenüber Arbeitnehmern und Unternehmen. Der Entwurf begünstige ihrer Meinung nach Beschäftigte mit Tarifbindung auf Kosten des Mittelstands und anderer Gruppen. Der Streit zeigt die Spannungen auf, die bei der Umsetzung der EU-Vorgaben entstehen, während gleichzeitig Flexibilität für alle Arbeitnehmer erhalten bleiben soll.

Quelle