Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug an 25 Mitarbeitern verurteilt
Hannah BöhmUnternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug an 25 Mitarbeitern verurteilt
Ein Unternehmer aus der Kurier- und Fahrzeugdienstleistungsbranche ist wegen Lohnbetrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das vom Hauptzollamt Landshut untersuchte Verfahren betraf die Vorenthaltung von Löhnen bei 25 Mitarbeitern über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das Urteil ist nun rechtskräftig, die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sprach den Unternehmer in 208 Einzelfällen der Vorenthaltung und Veruntreuung von Löhnen schuldig. Er hatte seinen Angestellten unter anderem die Bezahlung für Fahrten zu Beladestellen, die Ladezeiten selbst sowie die Rückfahrten vom letzten Entladeort verweigert. Zudem zahlte er den betroffenen Mitarbeitern nicht den vereinbarten monatlichen Nettolohn.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Unternehmer Arbeitszeiten manipulierte, um Sozialabgaben zu drücken. Zudem erfasste er Tagesschichten fälschlicherweise als Nacharbeit, um so steuer- und abgabenfreie Nachtzuschläge zahlen zu können. Durch diese Machenschaften entstanden den Beitragseinzugsstellen Schäden in Höhe von über 106.000 Euro.
Die Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut. In den vergangenen fünf Jahren gab es im deutschen Transport- und Logistiksektor keine vergleichbaren Fälle bei Unternehmen oder Selbstständigen.
Das Urteil setzt den Schlusspunkt unter langjährige Ermittlungen zu systematischem Lohnbetrug. Während die Mitarbeiter um ihren Lohn gebracht wurden, erlitt die Sozialkasse erhebliche Verluste. Der Unternehmer muss seine Strafe auf Bewährung verbüßen – das Urteil ist nun rechtskräftig.






