14 June 2026, 04:11

Urteil zu Google Fonts: DSGVO-Verstoß kostet Website-Betreiber 100 Euro Schadensersatz

Deutsches Gericht verhängt Geldstrafe gegen Website-Betreiber wegen Verletzung der DSGVO durch die Verwendung von Google-Hosted Fonts

Urteil zu Google Fonts: DSGVO-Verstoß kostet Website-Betreiber 100 Euro Schadensersatz

Ein Münchner Landgericht hat einen Website-Betreiber wegen der Nutzung von Google Fonts verurteilt. Das Urteil unterstreicht einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Mittelpunkt steht die automatische Weitergabe der IP-Adressen von Besuchern an Google.

Der Fall drehte sich um die Einbindung von Google Fonts auf einer Website. Das Gericht stellte fest, dass beim Laden dieser Schriftarten die IP-Adressen der Nutzer ohne deren Zustimmung an Google übermittelt wurden. Dies wurde als rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gewertet.

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Der Richter begründete, dass eine solche Datenübermittlung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach der DSGVO verletzt. Daraufhin wurde der Website-Betreiber zur Zahlung von 100 Euro Schadensersatz verurteilt.

Das Urteil bestätigt, dass die unberechtigte Weitergabe von Daten durch Google Fonts gegen die DSGVO verstößt. Website-Betreiber müssen nun sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten, um ähnliche Strafen zu vermeiden. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über datenschutzrechtliche Probleme durch Schriftarten-Einbindungen.

Quelle