Urteil zu Google Fonts: DSGVO-Verstoß kostet Website-Betreiber 100 Euro Schadensersatz
Hannah BöhmUrteil zu Google Fonts: DSGVO-Verstoß kostet Website-Betreiber 100 Euro Schadensersatz
Ein Münchner Landgericht hat einen Website-Betreiber wegen der Nutzung von Google Fonts verurteilt. Das Urteil unterstreicht einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Mittelpunkt steht die automatische Weitergabe der IP-Adressen von Besuchern an Google.
Der Fall drehte sich um die Einbindung von Google Fonts auf einer Website. Das Gericht stellte fest, dass beim Laden dieser Schriftarten die IP-Adressen der Nutzer ohne deren Zustimmung an Google übermittelt wurden. Dies wurde als rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gewertet.
Der Richter begründete, dass eine solche Datenübermittlung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach der DSGVO verletzt. Daraufhin wurde der Website-Betreiber zur Zahlung von 100 Euro Schadensersatz verurteilt.
Das Urteil bestätigt, dass die unberechtigte Weitergabe von Daten durch Google Fonts gegen die DSGVO verstößt. Website-Betreiber müssen nun sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten, um ähnliche Strafen zu vermeiden. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über datenschutzrechtliche Probleme durch Schriftarten-Einbindungen.






