Verurteilter Mörder flieht während Gefängnis-Ausflugs mit Motorrad nach Italien
Hannah BöhmVerurteilter Mörder flieht während Gefängnis-Ausflugs mit Motorrad nach Italien
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausflugs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnis-Sicherheitsvorkehrungen und der Praxis, langjährig inhaftierten Häftlingen Ausgänge zu gewähren, ausgelöst.
Benjamin F. war der Ausgang gemäß Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes bewilligt worden. Dieses Gesetz ermöglicht es zu lebenslanger Haft verurteilten Mördern, das Gefängnis zu verlassen, wenn sie mindestens zehn Jahre ihrer Strafe verbüßt haben. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Ausgänge gilt eine Wartezeit von acht Jahren – vorausgesetzt, der Häftling stellt weder eine Flucht- noch eine Rückfallgefahr dar.
Vor seiner Flucht hatte Benjamin F. bereits 38 begleitete Ausgänge absolvieren dürfen. Bei diesem konkreten Ausflug entkam er mit seinem Motorrad. Später besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum, bevor er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst werden konnte.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat den Vorfall und die Begleitumstände scharf kritisiert. Zwar können Justizvollzugsbeamte Häftlinge während der Ausgänge begleiten, ihre Hauptaufgabe besteht jedoch nicht darin, Fluchten oder Straftaten zu verhindern. Das zuständige Ministerium prüft den Fall nun, hat sich zu den Ermittlungsergebnissen oder möglichen Konsequenzen für künftige Verfahren jedoch noch nicht geäußert.
Die Flucht hat eine offizielle Überprüfung des Falls ausgelöst. Ungeklärt bleibt, welche Sicherheitsmaßnahmen für Hochrisiko-Häftlinge gelten. Die Ergebnisse der ministeriellen Untersuchung könnten künftig Einfluss darauf haben, wie Ausgänge für verurteilte Mörder genehmigt werden.






