Zoll findet 23 lebende Riesenschnecken im Gepäck eines Fluggasts
Zollbeamte am Flughafen Nürnberg machten eine ungewöhnliche Entdeckung: In einem Reisegäck fanden sie 23 lebende Riesenafrikanische Landschnecken, die ein Passagier heimlich mit sich führte. Die Schnecken waren in einer Sporttasche versteckt – doch wozu sie dienen sollten und ob ihr Transport überhaupt erlaubt war, blieb zunächst unklar.
Der Reisende behauptete, die Tiere seien für den persönlichen Verzehr bestimmt gewesen. Zwar ist die Einfuhr von bis zu zwei Kilogramm dieser Schneckenart grundsätzlich gestattet, doch die gefundene Menge lag deutlich über dem gesetzlichen Limit.
Nach dem Fund wurden die Schnecken an die Veterinärbehörde übergeben. Sie überstanden die Reise unbeschadet und erhielten sogar einen Apfel, während die Behörden über ihr weiteres Schicksal entschieden. Schließlich kamen sie bei erfahrenen Hobbyzüchtern unter, die sich nun um sie kümmern.
Der Vorfall zeigt, wie streng die Vorschriften für die Einfuhr lebender Tiere sind. Die Schnecken, nun in guten Händen, bleiben bei den Züchtern – statt auf dem Teller zu landen. Ob der Reisende mit Konsequenzen für den Verstoß rechnen muss, steht noch nicht fest.






