Zoll kontrolliert bundesweit: Wer zahlt den Mindestlohn nicht?
Bundesweite Kontrollen: Zoll prüft Mindestlohneinhaltung
Am 17. Oktober 2024 haben deutsche Zollbehörden bundesweit groß angelegte Kontrollen durchgeführt. Im Fokus stand die Überprüfung, ob Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. An der Aktion beteiligten sich über 3.300 Beamte, begleitet von Beobachtern aus 20 EU-Ländern sowie der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), die den Ablauf überwachten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) leitete die Kontrollen, die nicht aufgrund konkreter Verdachtsmomente erfolgten. Ziel war es, die Einhaltung des aktuellen Mindestlohns von 12,41 Euro pro Stunde zu gewährleisten, der seit Januar 2024 gilt. Gleichzeitig informierten die Beamten Arbeitnehmer über die geplante Erhöhung auf 12,82 Euro ab dem 1. Januar 2025.
Alleine im Landkreis Landshut befragten 77 Zollbeamte 177 Beschäftigte und prüften 24 Betriebsunterlagen. Bundesweit wurden rund 7.700 Arbeitnehmer befragt und über 800 Betriebsprüfungen durchgeführt. Die Kontrollen führten vor Ort zu drei Strafverfahren und 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Aktuell wertet der Zoll 45 mögliche Verstöße aus, die während der Aktion festgestellt wurden. Das Hauptzollamt Landshut teilte mit, dass weitere Details über den Pressesprecher erfragt werden können.
Die bundesweiten Überprüfungen unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Behörden, die Einhaltung des Mindestlohns durchzusetzen. Da für 2025 eine weitere Erhöhung ansteht, bleiben die Kontrollen streng. Unternehmen, bei denen Verstöße festgestellt werden, müssen mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.






